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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 2 N 110.10   

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https://dejure.org/2011,34924
OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 2 N 110.10 (https://dejure.org/2011,34924)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2011 - 2 N 110.10 (https://dejure.org/2011,34924)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 2 N 110.10 (https://dejure.org/2011,34924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, Art 21 Abs 1 EGV 810/2009
    Risiko der rechtswidrigen Einwanderung bei Visumsantragstellung; Anstoß zu einer Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsantrages

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art. 32 Visakodex, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
    Pakistan; Antrag auf Zulassung der Berufung; Besuchsvisum; Rückkehrbereitschaft; ernstliche Richtigkeitszweifel (verneint); Beweisangebot im Zulassungsverfahren (Zeugenbeweis); grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 11 K 411.10
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 2 N 110.10
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 8 S 1548/97

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Darlegung der Zulassungsgründe - ernstliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 2 N 110.10
    Ein Zulassungsantrag darf sich jedoch nicht darauf beschränken, lediglich den Anstoß zu einer Beweisaufnahme durch das Oberverwaltungsgericht zu geben, die dann möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führt, sondern muss die - behauptete - Unrichtigkeit der von der ersten Instanz getroffenen Feststellungen substantiiert darlegen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 30. Juli 1997 - 8 S 1548/97 -, NVwZ-RR 1998, 336).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 2 N 110.10
    Nach der von der Klägerin mit zulassungsrechtlich relevanten Einwendungen nicht angegriffenen Feststellung des Verwaltungsgerichts bestehen begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der Klägerin, so dass die Auslandsvertretung der Beklagten bereits aus diesem Grund zwingend das Visum nach Art. 32 Abs. 1 VK verweigern muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, juris), ohne dass es auf etwaige weitere Umstände entscheidungserheblich ankäme.
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187

    Gewässeraufsichtliche Anordnung des Rückbaus von illegal errichteten Stauanlagen

    Ein Zulassungsantrag darf sich aber nicht darauf beschränken, lediglich den Anstoß zu einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht zu geben; eine Behauptung unter Abgabe eines Beweisangebots stellt keine die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ernstlich infrage stellende schlüssige Gegenargumentation dar (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 = juris Rn. 27; OVG BB, B.v. 23.6.2011 - 2 N 110/10 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 26.6.2018 - 3 A 2107/15 - Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 8 ZB 22.265

    Verlegung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

    Die vom Kläger im Zulassungsantrag diesbezüglich vorgebrachten Beweisangebote (GA S. 27 f.) sind ebenfalls nicht geeignet, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils zu begründen, zumal im Zulassungsverfahren selbst Beweise grundsätzlich nicht erhoben werden (vgl. BayVerfGH, E.v. 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - BayVBl 2021, 516 = juris Rn. 36 m.w.N.) und wegen der bloß hypothetischen Möglichkeit, dass sich in einem späteren Berufungsverfahren nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2022 - 8 ZB 21.2187 - BeckRS 2022, 975 Rn. 11; BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 = juris Rn. 27; OVG BB, B.v. 23.6.2011 - 2 N 110/10 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 26.6.2018 - 3 A 2107/15 - juris Rn. 17 ff.).
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